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OHNE BAUGENEHMIGUNG zum Balkon in Hessen

Schnellanleitung & Muster-Vorlagen

Balkon > Hessen

Ohne Baugenehmigung zum Balkon in Hessen? Unsere Anleitungen und Hilfen inklusive Muster-Vorlagen für Formulare, Bauvorlagen und Pläne führen Sie sicher durch den Behörden-Dschungel!

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OHNE BAUGENEHMIGUNG zum Balkon in Hessen

Service-Paket

Beinhaltet sind Ingenieurleistungen im Gesamtwert von bis zu € 800,-

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€ 48,-

Planen Sie Ihre baugenehmigungs­freie Maßnahme stressfrei und erfolgreich selbst.

Die sogenannten „baugenehmigungsfreien Vorhaben“ nach Anlage zu §63 Hessische Bauordnung (HBO) sind den Behörden oftmals mitzuteilen und Fachbehörden zu beteiligen. Weiterhin müssen das Bauordnungsrecht und viele weitere Satzungen berücksichtigt werden. Dies alles ist von Ihnen eigenverantwortlich zu prüfen. Wenn notwendig sind weitere Behörden zu beteiligen.

Wir verschaffen Ihnen einen ersten Überblick über die notwendigen Schritte, die zu gehen sind, um Ihr Vorhaben zu realisieren.

Hierzu haben wir einen Fragebogen entwickelt, der sicherstellt, dass Sie bei den Abstimmungen den Überblick behalten und nichts Wesentliches vergessen wird. Sie stellen an jeder Stelle die richtigen Fragen und gelangen so an alle relevanten Informationen.

Sie möchten die Details lieber per E-Mail mit den Behörden klären? Kein Problem! Mit unseren hierfür bereits vorgefertigten E-Mail-Muster­vorlagen und dem als Anlage zu versendenden Fragebogen geht das ganz leicht!

Hier erhalten Sie einen guten Überblick über den Verlauf des behördlichen Verfahrens und die von Ihnen zu erbringenden Leistungen.

Unsere Mustervorlage dient als Hilfe zum Ausfüllen des Mitteilungsformulars und zeigt alle notwendigen Anhänge zum Formular auf.

Als Grundlage für eine klare behördliche Abstimmung sollten Sie Ihr Vorhaben zeichnerisch darstellen. Für eine Mitteilung des Vorhabens ist diese Darstellung unerlässlich.

Unsere Musterpläne verdeutlichen Ihnen, welche Unterlagen die Behörden erwarten und bieten Ihnen eine hilfreiche Vorlage bei der Erstellung Ihrer eigenen Pläne, Beschreibungen und Be­rechnungen. Hilfreiche Tools und nützliche Links unterstützen Sie hierbei.

Die Behörde erwartet zusätzlich einen Abweichungsantrag oder einen Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag?

Kein Problem! Hierfür erhalten Sie spezifische Erläuterungen und Mustervor­lagen zum Ausfüllen und Erstellen der notwendigen Formulare. Nützliche Tools und hilfreiche Links unterstützen Sie ebenfalls dabei.

Mit Ihrer Hilfe und dem Verkauf jedes
Service-Paketes unterstützen wir
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Vielen Dank!

OHNE BAUGENEHMIGUNG zum Balkon in Hessen
Meine Navigation durch den Behörden-Dschungel

Baugenehmigung?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich in Hessen einen Balkon ohne Bauantrag oder Bau­geneh­mi­gung errichten?

Die baurechtlichen Voraussetzungen für ein genehmigungs­freies Bauvorhaben sind gem. Anlage zu §63 der Hessischen Bauordnung:

Die Grundfläche des Balkons darf 30 m² je Geschoss nicht übersteigen.

Das Gebäude, an das der Balkon angebaut wird, muss der Gebäudeklasse 1-3 entsprechen.

Ab einem Rauminhalt von 40 m3 muss der Balkon der Stadt oder Gemeinde formal mitgeteilt und ein Nachweisberechtigter beteiligt werden, der die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit feststellt und dem Bauherrn bescheinigt.

Erleichtern Sie sich den Weg durch den Behörden-Dschungel mit unserem

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Behörden-Dschungel?

Auch wenn Sie die Voraussetzungen für ein baugenehmigungsfreies Vorhaben erfüllen und Ihr Balkon gemäß Hessischer Bauordnung keine Baugenehmigung benötigt, müssen Sie die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschrif­ten (wie etwa Grenzabstände, Abstandsflächen, Brandschutz etc.) gewissenhaft prüfen.

Weiterhin müssen Sie Ihren Balkon ab einem Rauminhalt von 40 m3 der Stadt oder Gemeinde formal mitteilen. Dafür sind viele Unterlagen erforderlich, die auch für einen Bau­antrag notwendig wären. Und bei all dem möchten wir Sie mit dem Service der Bauberatung24Hilfe unter­stützen.

Weiterhin werden trotz Baugeneh­migungsfreiheit even­tuell noch sepa­rate Anträge an die Behörden not­wendig, wie etwa im Falle einer Abweichung von der Hessischen Bauordnung (HBO) oder einer Befreiung von den Fest­setzungen eines gültigen Bebauungs­plans.

Für all dies ist die Abstimmung mit den Behörden notwendig. Unser oben stehendes Service-Paket unterstützt Sie hierbei.

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