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OHNE BAUGENEHMIGUNG zu Garage oder Carport in Hessen

Schnellanleitung & Muster-Vorlagen

Garage / Carport > Hessen

Ohne Baugenehmigung zum Carport oder zur Garage in Hessen? Unsere Anleitungen und Hilfen inklusive Muster-Vorlagen für Formulare, Bauvorlagen und Pläne führen Sie sicher durch den Behörden-Dschungel!

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OHNE BAUGENEHMIGUNG zu Garage oder Carport in Hessen

Service-Paket

Beinhaltet sind Ingenieurleistungen im Gesamtwert von bis zu € 800,–​

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Planen Sie Ihre baugenehmigungs­freie Maßnahme stressfrei und erfolgreich selbst.

Die sogenannten „baugenehmigungsfreien Vorhaben“ nach Anlage zu §63 der Hessischen Bauordnung (HBO) sind den Behörden oftmals mitzuteilen und Fachbehörden zu beteiligen. Weiterhin müssen das Bauordnungsrecht und viele weitere Satzungen berücksichtigt werden. Dies alles ist von Ihnen eigenverantwortlich zu prüfen. Wenn notwendig, sind weitere Behörden zu beteiligen.

Wir verschaffen Ihnen einen ersten Überblick über die notwendigen Schritte, die zu gehen sind, um Ihr Vorhaben zu realisieren.

Hierzu haben wir einen Fragebogen entwickelt, der sicherstellt, dass Sie bei den Abstimmungen den Überblick behalten und nichts Wesentliches vergessen wird. Sie stellen an jeder Stelle die richtigen Fragen und gelangen so an alle relevanten Informationen.

Sie möchten die Details lieber per E-Mail mit den Behörden klären? Kein Problem! Mit unseren hierfür bereits vorgefertigten E-Mail-Muster­vorlagen und dem als Anlage zu versendenden Fragebogen geht das ganz leicht!

Hier erhalten Sie einen guten Überblick über den Verlauf des behördlichen Verfahrens und die von Ihnen zu erbringenden Leistungen.

Unsere Mustervorlage dient als Hilfe zum Ausfüllen des Mitteilungsformulars und zeigt alle notwendigen Anhänge zum Formular auf.

Als Grundlage für eine klare behördliche Abstimmung sollten Sie Ihr Vorhaben zeichnerisch darstellen. Für eine Mitteilung des Vorhabens ist diese Darstellung unerlässlich.

Unsere Musterpläne verdeutlichen Ihnen, welche Unterlagen die Behörden erwarten und bieten Ihnen eine hilfreiche Vorlage bei der Erstellung Ihrer eigenen Pläne, Beschreibungen und Be­rechnungen. Hilfreiche Tools und nützliche Links unterstützen Sie hierbei.

Die Behörde erwartet zusätzlich einen Abweichungsantrag oder einen Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag?

Kein Problem! Hierfür erhalten Sie spezifische Erläuterungen und Mustervor­lagen zum Ausfüllen und Erstellen der notwendigen Formulare. Nützliche Tools und hilfreiche Links unterstützen Sie ebenfalls dabei.

Mit Ihrer Hilfe und dem Verkauf jedes
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Vielen Dank!

OHNE BAUGENEHMIGUNG zu Garage oder Carport in Hessen
Meine Navigation durch den Behörden-Dschungel

Baugenehmigung?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich in Hessen einen Carport oder eine Garage ohne Bauantrag oder Bau­geneh­mi­gung errichten?

Die baurechtlichen Voraussetzungen für ein genehmigungs­freies Bauvorhaben sind gem. Anlage zu §63 der Hessischen Bauordnung:

Garagen und Carports dürfen eine Grundfläche von 50 m2 nicht überschreiten (und zwar einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfs­fahrzeugen),

wobei die Zufahrten nicht mehr als 200 m2 Grundfläche betragen dürfen.

Garagen und Carports müssen der Stadt oder Gemeinde formal mitgeteilt werden.

Erleichtern Sie sich den Weg durch den Behörden-Dschungel mit unserem

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Behörden-Dschungel?

Auch wenn Sie diese Voraussetzungen einhalten und Ihre Garage oder Ihr Carport gemäß Hessischer Bauordnung keine Bauge­neh­mi­gung benötigt, müssen Sie Ihr Vorhaben der Stadt oder Gemeinde formal mitteilen.

Dafür sind viele Unterlagen erforderlich, die auch für einen Bau­antrag notwendig wären. Und hier möchten wir Sie mit dem Service der Bauberatung24Hilfe unter­stützen. Denn auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschrif­ten (wie etwa eine Stellplatzsatzung, Voraussetzungen für eine Grenzbebauung, Grenzabstände, Abstandsflächen und Brandschutz) muss durch Sie gewissenhaft geprüft werden.

Weiterhin werden trotz Baugeneh­migungsfreiheit even­tuell noch sepa­rate Anträge an die Behörden not­wendig, wie etwa im Falle einer Abweichung von der Hessischen Bauordnung (HBO) oder einer Befreiung von den Fest­setzungen eines gültigen Bebauungs­plans.

Für all dies ist die Abstimmung mit den Behörden notwendig. Unser oben stehendes Service-Paket unterstützt Sie hierbei.

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